Publikation der Einwohnergemeindeversammlungs-Beschlüsse
Die Einwohnergemeindeversammlung vom 25. März 2025 hat die nachstehenden Beschlüsse gefasst:
- Genehmigung des Protokolls der Einwohnergemeindeversammlung vom 21. November 2024
- Genehmigung der Kreditabrechnung Städtebauliches Konzept für die Zentrumsentwicklung Oftringen (GV vom 17. September 2009)
- Bewilligung eines Bruttokredits von CHF 255'000 (inkl. MWST) für die Ersatzbeschaffung einer neuen Strassenkehrmaschine mit Elektroantrieb
- Bewilligung eines Bruttokredits von CHF 250'000 (inkl. MWST) für die Masterplanung Schulareal Oberfeld
- Bewilligung eines Bruttokredits von CHF 250'000 (inkl. MWST) für den Projektwettbewerb "Erweiterungsneubau Primarschule Sonnmatt"
- Bewilligung eines Bruttokredits von CHF 2'600'000 (inkl. MWST) für die drei provisorischen Schulbauten (Primarschule Sonnmatt, Primarschule Oberfeld und Oberstufe Oberfeld)
- Zustimmung zum Antrag, den Gemeinderat für die Behandlung der Umzonung der Parzelle 420 an einer der nächsten Einwohnergemeindeversammlung mit folgenden Aufträgen auszustatten:
1.
Der Gemeinderat hat die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger vor der Einwohnergemeindeversammlung, an der die "Umzonung Parzelle 420" traktandiert sein wird, umfassend über die Grundlagen, die Fakten (Umwelt/Verkehr/Mengen/Kosten/Gebühren, usw.), die Konsequenzen, die Vor- und Nachteile des Projekts "enphor" schriftlich zu informieren.
2.
Die Informationen haben zu erfolgen über:
a) gemäss Gemeindeordnung § 23 Publikationsorgane, (lokale Zeitungen)
b) die Webseiten der erzo wie auch der Gemeinde Oftringen
c) alle Teile des Projekts: Energiezentrale, Klärschlammtrocknung, Phosphor-Recycling, Fernwärme, sind aufzuzeigen. Einzeln und in Summe.
3.
Eine Abstimmung über das Traktandum "Umzonung Parzelle 420" darf frühestens 1 Monat nach der Fertigstellung und Veröffentlichung der Projektinformationen erfolgen (Zeit für politische Meinungsbildung von Parteien, Interessierten, usw.) - Zusicherung des Bürgerrechts der Einwohnergemeinde Oftringen an
a) Hrapic Devad, 1977
b) Lazic Marko, 2007
c) Manfredi geb. Fernandez Garcia Lidia, 1981, mit Kindern
d) Mustedanagic Anita, 2011
e) Mustedanagic Dora, 2009
f) Sare Unal, 1985
g) Zlatunic geb. Jovanic Tatjana, 1983
Die Beschlüsse 2 bis 7 unterstehen dem fakultativen Referendum. Die Referendumsfrist läuft am Montag, 5. Mai 2025, ab. Wer ein Referendumsbegehren einreichen will, kann bei der Gemeindekanzlei das Muster einer Unterschriftenliste gratis beziehen.