Schutzraum
Schutzraumbezug
Grundsätzlich muss zwischen einem "ordentlichen Schutzraumbezug" (von diesem sprechen wir hier) und einem "vertikalen Tauchen" (z.B. nach einem KKW-Unfall) unterschieden werden.
1. Im Kanton Aargau stehen genügend Schutzplätze für alle Einwohnerinnen und Einwohner zur Verfügung.
2. Wer über einen Schutzraum im eigenen Wohngebäude verfügt, ist diesem zugewiesen.
3. Wer über keinen Schutzraum im eigenen Wohngebäude verfügt, ist einem öffentlichen oder gemeinsamen Schutzraum zugewiesen.
4. Die Bekanntgabe der definitiven Zuteilung erfolgt auf Anweisung des Bundes, wenn es die Lage erfordert.
5. Die Zuweisungsplanung wird laufend aktualisiert, sodass sie jederzeit aktuell ist. Dadurch fliessen Veränderungen wie Geburten, Todesfälle sowie Zu- und Wegzüge in die Schutzraumplanung ein.