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Die vom Volk gewählten Finanz-, Geschäftsprüfungs- und Steuerkommission sowie das Wahlbüro nehmen die ihr von der Rechtsordnung übertragenen Aufgaben und Befugnisse wahr. Insbesondere die Finanz- und Geschäftsprüfungskommission üben im Auftrag der Stimmberechtigten Aufsichts- und Kontrollfunktionen gegenüber den Exekutivbehörden und der Gemeindeverwaltung aus. Der Gemeinderat seinerseits wählt gemeinderätliche Kommissionen sowie setzt Arbeitsgruppen ein, die in gewissen Aufgabenbereiche Vorarbeiten leisten und ihm empfehlend zur Verfügung stehen. Die Vertretung der Oftringer Interessen in regionalen Verbänden, Kommissionen und Arbeitsgruppen, usw. stellen die vom Gemeinderat gewählten Gemeindevertreter sicher.