Ausweise
Ausweise
Identitätskarte für Staatsangehörige der Schweiz
Gültigkeit
Die Identitätskarte weist folgende Gültigkeiten auf:
- 10 Jahre bei Erwachsenen
- 5 Jahre bei Kindern (die das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht haben)
Eine abgelaufene Identitätskarte kann nicht verlängert werden und ist nicht mehr gültig. Entspricht Ihre Identitätskarte nicht mehr dem aktuellen Stand (Namensänderung, verändertes Aussehen) ist diese zu ersetzen.
Die persönliche Vorsprache am Schalter der Einwohnerdienste ist gemäss dem Bundesgesetz über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige (Ausweisgesetz, AwG) und der Verordnung über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige (Ausweisverordnung, VAwG) eine Vorschrift. Eine Stellvertretung ist nicht möglich. Minderjährige oder Bevormundete haben mit dem/r gesetzlichen Vertreter/in vorzusprechen.
Neue Identitätskarte
Wir stellen für Sie einen Antrag für die Identitätskarte aus, welchen Sie an unserem Schalter persönlich unterzeichnen müssen. Kinder müssen den Antrag ab dem 7. Altersjahr ebenfalls unterzeichnen. Schreibunkundige oder schreibunfähige Personen sowie Kinder, die das
7. Altersjahr noch nicht zurückgelegt haben, müssen zwar persönlich vorsprechen, jedoch das Antragsformular nicht unterzeichnen.
Bitte mitbringen:
- Alte Identitätskarte (wenn vorhanden)
- Anderen amtlichen Ausweis (wenn keine alte Identitätskarte vorhanden)
- Verlustanzeige einer schweizerischen Polizeistelle (bei Verlust oder Diebstahl)
- 1 aktuelles Passfoto (nicht älter als 1 Jahr)
- Familienbüchlein (bei Antrag für Kinder)
- Ernennungsurkunde (bei Antrag für Bevormundete)
Tarife
- CHF 65.00 für Erwachsene zuzüglich CHF 5.00 Portokosten
- CHF 30.00 für Kinder zuzüglich CHF 5.00 Portokosten
Die Gebühr für die Identitätskarte ist bei der Antragstellung zu bezahlen.
Die Frist für die Zustellung des Ausweises beträgt in der Regel 10 Arbeitstage ab Genehmigung des Antrages durch die zuständige Behörde. Der Ausweis wird direkt mit eingeschriebener Post an die vereinbarte Adresse zugestellt.
Auslandschweizer/innen
Auslandschweizer/innen können die Identitätskarte bei der zuständigen schweizerischen Vertretung im Ausland beantragen.
Fotos
Die Passfotos müssen immer dem neuesten Stand entsprechen und von guter Qualität sein. Es dürfen sowohl schwarzweisse als auch farbige Bilder sein. Wichtig ist der neutrale Hintergrund, Frontaufnahme, freies Gesicht ohne Kopfbedeckung oder Stirnband, keine Uniform. Da die Anforderungen an das Passfoto sehr hoch sind, empfehlen wir, das Foto von einem Spezialisten anfertigen zu lassen.
Alte Identitätskarte
Die Identitätskarte (IDK 95 - Kreditkartenformat) behält ihre Gültigkeit bis zu den angegebenen Ablaufdaten.
Weitere Informationen finden Sie unter
www.schweizerpass.ch
Auweiszentrum Aargau
Pass 2010 für Staatsangehörige der Schweiz
Ab 1. März 2010 erfolgte die definitive Einführung des biometrischen Schweizer Passes (Pass 10). Die heutigen Passmodelle (Pass 03 und Pass 06 mit elektronisch gespeichertem Foto) bleiben bis zum Ende ihrer Laufzeit gültig. Mit dem Pass 10 will die Schweiz die Fälschungssicherheit erhöhen und die Reisefreiheit der Schweizerinnen und Schweizer auch in Zukunft sicherstellen. Insbesondere die USA verlangen für die visumsfreie Ein- und Durchreise einen E-Pass.
Der Pass 10 bzw. das Kombiangebot (Pass 10 und Identitätskarte) kann ab dem 24. Februar 2010 bei der zuständigen ausstellenden Behörde (Ausweiszentrum Aarau) beantragt werden (via Internet oder telefonisch). Die persönliche Vorsprache für die Erfassung biometrischer Daten für den Pass 10 kann jedoch erst ab dem 1. März 2010 erfolgen. Eine vorgängige Terminvereinbarung ist unerlässlich.
Terminreservation: 062 835 19 28 oder unter www.schweizerpass.ch
Gültigkeit
Der biometrische Pass weist folgende Gültigkeiten auf:
- 10 Jahre bei Erwachsenen
- 5 Jahre für Minderjährige
Tarife
- CHF 140.00 für Erwachsene, zuzüglich CHF 5.00 Portokosten
- CHF 60.00 für Minderjährige, zuzüglich CHF 5.00 Portokosten
Kombi-Pack (Pass 10 und Identitätskarte)
- CHF 148.00 für Erwachsene, zuzüglich CHF 5.00 Portokosten je Ausweis
- CHF 68.00 für Minderjährige, zuzüglich CHF 5.00 Portokosten je Ausweis
Ausstellungsverfahren
Bei der persönlichen Vorspache ist der zu ersetzende Ausweis (Pass/Identitätskarte) vorzulegen. Der Verlust eines Ausweises ist bei einer schweizerischen Polizeistelle zu melden (Verlustanzeige muss bei der Vorspache vorgelegt werden). Kinder, Jugendliche unter 18 Jahren und Bevormundete sind durch die Vertretung (Vormund) zu begleiten. Die gesetzliche Vertretung muss sich ebenfalls ausweisen können. Anschliessend wird die Identität geprüft, die für die Ausstellung des neuen Ausweises notwendigen Daten erfasst und die Gebühr für den Ausweis einkassiert.
Es besteht die Möglichkeit, ein digitales Foto mitzubringen, welches den bundesrechtlichen Anforderungen entspricht. Erfüllt das mitgebrachte Foto die Anforderungen nicht, wird durch das Ausweiszentrum Aargau vor Ort ein normenkonformes Foto erstellt. Die Gebühr kann bei einem mitgebrachten Foto aufgrund von Bundesvorgaben nicht reduziert werden.
Die Frist für die Zustellung des Ausweises beträgt in der Regel 10 Arbeitstage ab Genehmigung des Antrages durch die zuständige Behörde. Der Ausweis wird direkt mit eingeschriebener Post an die vereinbarte Adresse zugestellt.
Identitätskarte
Die Identitätskarte wird weiterhin in der heutigen Form ohne Datenchip ausgestellt und kann im Kanton Aargau bei der Gemeinde (allerdings nicht im Kombiangebot) beantragt werden.
Provisorischer Pass
In dringenden Fällen kann beim Ausweiszentrum Aarau ein provisorischer Pass beantragt werden. Dieser weist in der Regel eine Gültigkeit von einem Jahr auf, ist aber bei der Einreise in die Schweiz wieder abzugeben.
Ausweiszentrum Aargau
Das Ausweiszentrum Aargau befindet sich an der Bleichemattstrasse 1 in Aarau und ist mit den öffentlichen Verkehrsmitteln optimal erreichbar. Es stehen wenige Parkplätze zur Verfügung.
Die Öffnungszeiten des Ausweiszentrums Aargau entnehmen Sie bitte direkt von dessen Homepage.
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