Abwasser
Entwässerungssysteme
Entwässerungssysteme
Im ganzen Kanton Aargau wird innerhalb des Baugebietes das Teil-Trennsystem angestrebt, das heisst, bei Neu- und Umbauten wird das unverschmutzte Regenwasser versickert oder in ein Oberflächengewässer abgeleitet.
Ausserhalb des Baugebietes gilt das Trennsystem ohne Regenwasserbehandlung.
Bestehende Trennsysteme innerhalb des Baugebietes, die früher vor allem in Industriegebieten gebaut wurden, werden mit einer Regenwasserbehandlung nachgerüstet.
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Genereller Entwässerungsplan
Genereller Entwässerungsplan
Am 21. Juni 2001 hat die Einwohnergemeindeversammlung für die Realisierung des Generellen Entwässerungsplans (GEP) mit der Kanalreinigung, den Kanalfernsehaufnahmen und dem Kanalisationskataster einen Bruttokredit von CHF 573’000.00, zuzüglich allfällige teuerungsbedingte Mehrkosten seit dem 1. Februar 2001, bewilligt. Der Generelle Entwässerungsplan (GEP) hat sich aus dem ehemaligen generellen Kanalisationsprojekt (GKP) entwickelt. Der GEP ist ein Planungs- und Entscheidungsinstrument. Er ist Ausdruck einer neuen ganzheitlichen Entwässerungsphilosophie. Der GEP will die negativen Auswirkungen der Siedlungsentwicklung auf den natürlichen Lebensraum der Gewässer reduzieren. Er ist die Voraussetzung für eine optimale Siedlungsentwässerung und einen möglichst natürlichen Wasserhaushalt. Damit wird der Zustand der Gewässer verbessert. Um dies zu erreichen wird angestrebt: Trennen des sauberen Wassers (Dachwasser), welches im natürlichen Kreislauf belassen werden kann, vom Abwasser, welches der ARA zugeleitet werden muss (Entlastung der Kanalisationen und der ARA), Versickern und Rückhalten (Retension) von Regenwasser zur Entlastung der Gewässer, Behandeln der Siedlungsentwässerung als integrierender Bestandteil der Siedlungsplanung und -gestaltung. Der GEP ist ein wichtiges Führungsinstrument der Behörden für den zweckmässigen Ausbau und die Werterhaltung der kommunalen Abwasseranlagen in fachlicher und finanzieller Hinsicht. Er ist laufend den veränderten Verhältnissen anzupassen. Die Leistungserbringung des GEP erfolgt im Zeitraum September 2001 bis Dezember 2003. Zuerst werden die Grundlagenarbeiten erstellt (Zustandsberichte). Gleichzeitig erfolgt die Submission des Kanalfernsehens und der Kanalreinigung.
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Kundendienst
Kundendienst
Wir bieten Ihnen verschiedenes Informationsmaterial zur Einsichtnahme auf unserer Abteilung an, wie zum Beispiel:
- die Versicherungskarte der Gemeinde
- den Ordner "Siedlungsentwässerung" der Abteilung für Umwelt des Departements Bau, Verkehr und Umwelt des Kantons Aargau
- die Schweizer Norm SN 592’000 "Planung und Erstellung von Anlagen für die Liegenschaftsentwässerung" des Verbands Schweizerischer Abwasserfachleute (VSA)