Öffnungszeiten Gastgewerbe
Öffnungszeiten Gastgewerbe
Gastgewerbe
Gemäss § 4 des Gastgewerbegesetzes vom 25. November 1997 sind die Gastwirtschaftsbetriebe wie folgt geschlossen zu halten:
a) 00.15 Uhr - 05.00 Uhr Montag bis Freitag
b) 02.00 Uhr - 05.00 Uhr Samstag
c) 02.00 Uhr - 07.00 Uhr Sonn- sowie Feiertage
Einschränkungen und Ausnahmen siehe unter § 4 des Gastgewerbegesetzes vom 25. November 1997. Gesuche für erweiterte Öffnungszeiten sind an den Gemeinderat zu richten.
Spezielle Öffnungszeiten an hohen Feiertagen
Donnerstag vor Karfreitag
Karfreitag
Ostersamstag
Ostersonntag
Pfingstsamstag
Pfingstsonntag
Samstag vor Bettag
Eidg. Dank-, Buss- und Bettag
Heiliger Abend
Weihnachtstag
(gem. § 4 Gastgewerbegesetz)
05.00 Uhr - 00.15 Uhr
07.00 Uhr - 00.15 Uhr
05.00 Uhr - 00.15 Uhr
07.00 Uhr - 00.15 Uhr
07.00 Uhr - 00.15 Uhr
07.00 Uhr - 00.15 Uhr
05.00 Uhr - 00.15 Uhr
07.00 Uhr - 00.15 Uhr
05.00/07.00 Uhr - 00.15 Uhr
07.00 Uhr - 00.15 Uhr
Generelle Freinächte für lokale Anlässe
Gestützt auf § 4 Absatz 3bis des Gastgewerbegesetzes vom 25. November 1997 und auf das Geschäfts- und Kompetenzreglement für Gemeinderat und Dienstleistungsbetrieb bewilligen die Sicherheitsdienste folgende generelle Freinächte, an denen die Gastgewerbebetriebe über 00.15 Uhr bzw. 02.00 Uhr ohne Beschränkung offen gehalten werden dürfen:
Fasnacht
gültig ab Aschermittwoch bis in der Nacht vom darauf folgenden Samstag auf Sonntag, bis auf Widerruf
Bundesfeiertag
gültig für die Nacht vom 1. auf den 2. August, bis auf Widerruf
Silvester (Jahreswechsel)
gültig für die Nacht vom 31. Dezember auf den 1. Januar, bis auf Widerruf