Steuern
Steuern
Steuerfuss
Einen Überblick zu den in Oftringen geltenden Steuerfüsse finden Sie nachfolgend:
Art der Steuer
Gemeindesteuer
Kantonssteuer
Kirchensteuer reformiert
Kirchensteuer römisch-katholisch (Aarburg)
Kirchensteuer römisch-katholisch (Zofingen)
Kirchensteuer christ-katholisch
Feuerwehrsteuer (0.2 % des steuerbaren Einkommens,
mind. CHF 30, max. CHF 300)
Steuerfuss
113 %
112 %
22 %
19 %
18 %
21 % (bis Jahr 2023: 20 %)
Informationen zur Steuererklärung 2023 und zum Erfassungsprogramm EasyTax
Wie reiche ich die Belege ein?
Bitte beachten Sie, dass eingereichte Belege den Steuerpflichtigen nicht mehr retourniert werden. Diese im ganzen Kanton gültige Regelung ermöglicht den Administrationsaufwand der Steuerämter merklich zu senken. Die eingereichten Akten werden elektronisch erfasst und anschliessend direkt vernichtet. Deshalb legen Sie der Steuererklärung gut lesbare Belegkopien im A4-Format bei.
Weitere Informationen finden Sie ab 24. Januar 2024 in der Wegleitung zur Steuererklärung 2023 unter der Rubrik "Wie gehen Sie beim Ausfüllen vor?". Für weitere Auskünfte steht Ihnen auch die Abteilung Steuern (Tel. 062 789 81 40) gerne zur Verfügung.
Wie ordne ich die Belege zum Wertschriftenverzeichnis?
Wir sind Ihnen dankbar, wenn Sie die Belege zum Wertschriftenverzeichnis in chronologischer Reihenfolge direkt dem Wertschriftenverzeichnis zuordnen. Sie tragen damit zu einer speditiveren Abwicklung Ihrer Steuererklärung bei.
Weshalb erhalte ich keine EasyTax-CD?
Aus Kostengründen stellt der Kanton Aargau den Steuerpflichtigen keine EasyTax-CD mehr zu. Sie können das Programm EasyTax direkt auf der Homepage des Kantons Aargau herunterladen.
Mahngebühren für Abgabe der Steuererklärung nach Abgabefrist
Der Grosse Rat des Kantons Aargau entschied im November 2017, dass kostendeckende Gebühren für Mahnungen im Steuerwesen eingeführt werden.
Für die Steuererklärung 2023 bedeutet dies Folgendes:
- Erste Mahnung Steuererklärung: CHF 35.00
- Zweite Mahnung Steuererklärung: CHF 50.00
Fristerstreckung Steuererklärung
In Oftringen gilt, dass jeweils bis 30. Juni im ordentlichen Verfahren keine Fristverlängerung beantragt werden muss.
Allgemeine Informationen
Auf der kantonalen Internet-Plattform finden Sie Informationen zu
- Merkblätter zu allen steuerrelevanten Themen (Liegenschaftsunterhalt, Zuwendungen, usw.)
- Formulare
- Detail-Informationen zu den Steuerarten (Einkommenssteuer, Erbschafts- und Schenkungssteuern, Gewinnsteuer, Grundstückgewinnsteuer, Kapitalsteuer, Nachsteuern und Bussen, Quellensteuer, Vermögenssteuer, Verrechnungssteuer)
- Steuertarife und -berechnung
- Links zu Bundesrecht, anderen Kantonen, Fachzeitschriften, usw.
- Mehrwertsteuer
Bei Fragen können Sie sich auch an die Abteilung Steuern wenden.
Steuerwissen für Jugendliche
www.steuern-easy.ch ist eine Website, die sich zum Ziel gesetzt hat, Jugendlichen das Thema Steuern näher zu bringen.
Früher oder später werden alle Jugendlichen mit ihrer ersten Steuererklärung konfrontiert. Für viele nicht gerade eine einfach Aufgabe - verständlicherweise. Auf www.steuern-easy.ch können sich die Jugendlichen selbständig mit dem Thema Steuern auseinandersetzen. Wissensseiten erklären das komplexe Steuerwesen auf eine einfache Art und Weise. Das so Gelernte können die Jugendlichen mittels Lernkontrolle überprüfen. Um Berührungsängste und Hemmungen abzubauen, können Jugendliche interaktiv und auf spielerische Art eine Steuererklärung für eine von fünf Charakteren ausfüllen.
Schauen Sie sich www.steuern-easy.ch einmal an!
Kontaktstellen der Gemeindeverwaltung Oftringen für die Bezahlung der Steuern und deren Berechnung
Die Berechnung Ihrer Steuern ist Sache der Abteilung Steuern. Auf der Homepage des Kantonalen Steueramtes können Sie auch eine erste Berechnung (ohne Gewähr) vornehmen.
Schwierigkeiten bei der Bezahlung regeln Sie mit der Abteilung Finanzen.
Mahn- und Betreibungsgebühren Steuer- und Verzugszinsausstand
Der Grosse Rat des Kantons Aargau entschied im November 2017, dass kostendeckende Gebühren für Mahnungen und Betreibungen im Steuerwesen eingeführt werden:
- Mahnung Steuer- und Verzugszinsausstand (provisorisch/definitiv): CHF 35.00
- Betreibung Steuer- und Verzugszinsausstand (provisorisch/definitiv): CHF 100.00
Steuerkonto
Im Smart Service Portal des Kantons Aargau können Sie Ihren elektronischen Zugang zu Ihrem Steuerkonto einrichten.
Ihr persönliches Steuerkonto zeigt Ihnen auf einen Blick die aktuellen Saldi Ihrer geschuldeten Kantons- und Gemeindesteuern sowie Ihrer direkten Bundessteuer für alle Steuerjahre und Steuerarten. Eine detaillierte Rechnungsübersicht (mit optimalen Filteroptionen) erleichtert die Nachverfolgung Ihrer Zahlungen. Jeder Beleg ermöglicht Ihnen, die Buchungsinformationen zu überprüfen und für ausstehende Zahlungen eine QR-Rechnung zu generieren. Für die Nutzung Ihres Steuerkontos sind eine SwissID mit verifizierter Identität, ein Konto bei ag.ch sowie Ihre Adress- und AHV-Nummer erforderlich.