Hundewesen
Hundetaxen
Hundetaxen
Für alle Hunde ab dem dritten Lebensmonat ist eine Hundetaxe von CHF 120.00 zu entrichten. Hunde aus eigener Zucht werden ab dem sechsten Lebensmonat taxpflichtig.
Die Rechnungen für die Hundetaxe werden Ende März verschickt. Für Hunde, welche von der Hundetaxe befreit sind (z.B. Blindenhunde, Behindertenhunde, usw.) müssen die entsprechenden Unterlagen jährlich eingereicht werden.
AMICUS - die moderne Datenbank zur Registrierung von Hunden in der Schweiz.
Seit dem 1. Januar 2016 ersetzt die neue Hundedatenbank mit dem Namen AMICUS die ANIS-Datenbank.
Meldepflicht für Hunde in der Gemeinde Oftringen
Zur Verbesserung der Datenqualität sind neu die Gemeinden zuständig für die Erfassung und Verwaltung von Tierhalterdaten.
Sind Sie Ersthundehalter? Dann müssen Sie sich bei der Gemeindekanzlei als Hundehalter im AMICUS registrieren lassen (Sie können dazu das untenstehende Formular benutzen). Ihre Benutzerdaten und Ihr Passwort werden Ihnen daraufhin per Post zugestellt. Die Registrierung des Hundes in der AMICUS-Datenbank wird durch Ihren Tierarzt vollzogen.
Mutationen zum Vierbeiner müssen innert 10 Tagen der Gemeindekanzlei (Tel. 062 789 82 00 / E-Mail senden) und der AMICUS (Tel. 0848 777 100, E-Mail senden oder mit Login unter www.amicus.ch) gemeldet werden.
Seit 1. Januar 2017 gibt es keine schweizweit obligatorischen Hundekurse mehr. Siehe auch:
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Leinenpflicht vom 1. April bis 31. Juli
Leinenpflicht vom 1. April bis 31. Juli
Sehr geehrte Hundehalterinnen und -halter
Gerne machen wir Sie auf folgende Neuerung der Jagdverordnung des Kantons Aargau vom 23. September 2009 aufmerksam:
§ 21 Absatz 1
Hunde sind im Wald und am Waldrand vom 1. April bis 31. Juli an der Leine zu führen. In der übrigen Zeit können Hunde auf Waldstrassen unter direkter Aufsicht ohne Leine geführt werden.
§ 21 Abs. 2
Für Jagd- und Polizeihunde beim Einsatz und bei der Ausbildung gelten diese Einschränkungen nicht.
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Robidog-Säckli
Robidog-Säckli
Damit Oftringen sauber bleibt, haltet das Robidog-Säckli bereit!
Sehr geehrte Hundehalterinnen und -halter
Sie sind bei uns als Hundehalterin / Hundehalter gemeldet. Wir sind sicher, dass Ihnen Ihr vierbeiniger Freund viel Freude bereitet. Diese Freude teilt niemand, wenn er in einen Hundekot tritt oder einen solchen im Kulturland findet. Leider halten sich nicht alle Hundehalter/innen an die Pflicht, die "Häufchen" aufzunehmen. Dies ist im Polizeireglement wie folgt reglementiert. Das Nichteinhalten kann mit Busse bestraft werden:
§ 18 Absatz 3
Tierhalter haben dafür zu sorgen, dass ausserhalb besonders eingerichteter Plätze der öffentliche und fremde private Grund nicht durch die Tiere verunreinigt wird. Sie sind verpflichtet, den Kot einzusammeln und zweckmässig zu beseitigen. Um Sie dabei zu unterstützen, sind auf unserem Gemeindegebiet 54 (!) vom Werkhof unterhaltene Robidog-Kästen installiert. Falls Sie selbst eine eigene Rolle Robidog-Säckli möchten, erhalten Sie diese kostenlos beim Sekretariat der Abteilung Bauen Planen Umwelt. Mit der ordnungsgemässen Aufnahme und Entsorgung des Hundekots leisten Sie einen wertvollen Beitrag zur Hygiene.
Dafür und für Ihre aktive Mithilfe danken wir herzlich.