Friedensrichter
Friedensrichter
Von einigen wenigen Ausnahmen abgesehen, muss bei zivilrechtlichen Verfahren vorgängig ein Schlichtungsverfahren durchgeführt werden. Wenn gesetzlich keine besonderen Schlichtungsbehörden vorgesehen sind, ist hierfür die Friedensrichterin oder der Friedensrichter zuständig.
Zuständig für
die Gemeinden Aarburg, Murgenthal, Oftringen und Rothrist
Postfachadresse
Friedensrichteramt Kreis XV
Postfach 110
4852 Rothrist
Friedensrichter
Meyer Fabian, Aarburg, fabian.meyer@ag.ch
Hans Peter Neuenschwander, Rothrist, 079 375 34 96