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Rechtsauskunft
Für die erste Einschätzung einer Rechtsfrage steht die unentgeltliche Rechtsauskunft zur Verfügung. Bei Eheschutz, Erbschafts- und Mietsachen ist das Bezirksgericht zuständig. Das Friedensrichteramt versucht als kommunale Judikative bei dafür vorgesehenen Rechtsfällen zu schlichten und erteilt bei Nichteinigung den sogenannten Weisungsschein für das Klageverfahren vor Bezirksgericht.