Gesamterneuerungswahl des Gemeinderates für die Amtsperiode 2026-2029
- Fünf Mitglieder des Gemeinderates
Im ersten Wahlgang kann jede bzw. jeder wahlfähige Stimmberechtigte als Kandidat gültige Stimmen erhalten. Eine formelle Anmeldung ist grundsätzlich nicht erforderlich. Allfällige Wahlvorschläge, die den Stimmberechtigten mit der Zustellung der Wahlunterlagen bekannt gegeben werden, sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, d. h. bis am Freitag, 4. April 2025, 12.00 Uhr, bei der Gemeindekanzlei einzureichen. Dem Wahlvorschlag sind ein Wahlfähigkeitsausweis und eine schriftliche Wahlannahmeerklärung beizulegen. Anmeldeformulare können bei der Gemeindekanzlei bezogen oder unter folgendem Link herunter geladen werden:
Bei der Wahl des Gemeinderates ist eine stille Wahl im ersten Wahlgang ausgeschlossen (§ 30b GPR).