Amtliche Publikation: Neue Verkehrschränkung
Gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958 und die dazugehörige Verordnung über die Strassensignalisation vom 5. September 1979 wird folgende Verkehrsbeschränkung verfügt:
Lindenhofstrasse, Parzelle Nr. 2078; Parkplatz-Anlage
neue Verkehrsbeschränkung
Signal 4.18, Parkieren mit Parkscheibe
Montag bis Freitag, 07.00 - 19.00 Uhr
max. Parkzeit 2 Std.
Ausgenommen Berechtigte mit Bewilligung
Verfügende Behörde: Gemeinderat Oftringen, Zürichstrasse 30, 4665 Oftringen
Rechtsmittelbelehrung:
Einwendungen gegen diese Verkehrsbeschränkung sind innert 30 Tagen seit der Publikation im Amtsblatt vom 2. April 2021 bis 3. Mai 2021 bei der verfügenden Behörde einzureichen. Die Einwendung muss einen Antrag und eine Begründung enthalten.
Oftringen, im April 2021
Gemeinderat Oftringen