Amtliche Publikation: Neue Verkehrsbeschränkung
Gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958 und die zugehörige Verordnung über die Strassensignalisation vom 5. September 1979 wird folgende Verkehrsbeschränkung verfügt:
- Obere Hauptstrasse, Einfahrtsbereich SBB-Haltestelle-Parkplatz-Anlage und Liegenschaft Obere Hauptstrasse 22
neue Verkehrsbeschränkung (siehe Situationsplan)
Signal 2.49, Halten verboten,
Einfahrtsbereich
Verfügende Behörde: Gemeinderat Oftringen, Zürichstrasse 30, 4665 Oftringen
Der dazugehörige Situationsplan liegt vom 28. Februar 2025 bis 31. März 2025 im Bereich Bauen Planen Umwelt auf und kann während den Öffnungszeiten der Gemeinde Oftringen eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung:
Einwendungen gegen diese Verkehrsbeschränkung sind innert 30 Tagen seit der Publikation im Amtsblatt vom 28. Februar 2025 bis 31. März 2025 bei der verfügenden Behörde einzureichen. Die Einwendung muss einen Antrag und eine Begründung enthalten.
Die neue Verkehrsanordnung wird erst nach erfolgter Signalisation rechtskräftig.