Gesuch für Verlängerung der Öffnungszeiten (Gastgewerbe)
Gesuch zur Verlängerung der Öffnungszeit für einen bestimmten Anlass
gemäss § 4 Absatz 3bis des Gastgewerbegesetzes (GGG)
Hinweis: Die Bewilligung ist gemäss § 23 der Gastgewerbeverordnung (GGV) gebührenpflichtig.