Japankäfer – Massnahmen 2026
Massnahmen in der Gemeinde Oftringen
Schnittgut aus der Grünpflege innerhalb der Pufferzone, welches mit der kommunalen Grünabfuhr entsorgt wird, ist von den Massnahmen nicht betroffen. Das gesammelte Grüngut verbleibt in der Pufferzone.
Schnittgut aus der Grünpflege innerhalb der Pufferzone, welches individuell (von Privaten oder Firmen) nach ausserhalb der Pufferzone transportiert ist, darf die Pufferzone unter folgenden Voraussetzungen verlassen:
- Das Material muss auf eine Grösse von 5 cm oder kleiner gehäckselt werden
- Oder der Transport erfolgt vollständig geschlossen (hermetisch abgesichert) auf direktem Weg zu einer verschliessbaren Anlage (z.B. Biogasanlage Oensingen oder andere).
Verdachtsmeldungen und Fragen zum Japankäfer
Der Japankäfer ist in der Schweiz melde- und bekämpfungspflichtig. Bei einem Verdachtsfall muss umgehend der kantonale Pflanzenschutzdienst informiert werden. Machen Sie ein Foto des Käfers, notieren Sie den genauen Fundort und frieren Sie den Käfer ein.
Kontaktadresse für alle Fragen oder Verdachtsmeldungen: quarantaeneorganismen@ag.ch
Alle weiteren Informationen (Pufferzone, Allgemeinverfügung, Flyer, Broschüre) finden Sie unter folgendem Link.
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Allgemeinverfügung Popilia japonica |
0.61 MB |
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Flyer Japankäfer |
3.34 MB |
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Pufferzone 2026 Japankäfer |
0.67 MB |
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Übersicht Bekämpfungsmassnahmen |
0.07 MB |
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Informationsveranstaltung Japankäfer |
2.32 MB |
