Turnhalle Oberfeld 1
Turnhalle Oberfeld 1
Die Nutzung der Turn-, Sporthallen und -anlagen wird Vereinen aus Oftringen, gemäss den Bestimmungen des Benutzungsreglements für die gemeindeeigenen Turn-, Sport- und Schulanlagen ermöglicht. Die Nutzung der übrigen Anlagen (Anhang 1, 2, 3, 4, 5 und Schulhausplätze) wird Vereinen, Organisationen/Gruppierungen, Firmen und Privatpersonen aus Oftringen ermöglicht. Über Ausnahmen wird im Rahmen des Bewilligungsverfahrens (§ 4 Benutzungsreglement) entschieden.
Zuständig für Reservation
Grösse
12.50 x 21.30 m
Infrastruktur
Übliche Turnhallengeräte
Benutzungsreglement inkl. Gebührentarif
Benutzungsreglement für die gemeindeeigenen Turn-, Sport- und Schulanlagen
Turnhalle Oberfeld 1
- Provisorisch gebucht
- Reservation bestätigt
- Geschlossen (nur für Raumvermietung)