Leinenpflicht vom 1. April bis 31. Juli
Leinenpflicht vom 1. April bis 31. Juli
Sehr geehrte Hundehalterinnen und -halter
Gerne machen wir Sie auf folgende Neuerung der Jagdverordnung des Kantons Aargau vom 23. September 2009 aufmerksam:
§ 21 Absatz 1
Hunde sind im Wald und am Waldrand vom 1. April bis 31. Juli an der Leine zu führen. In der übrigen Zeit können Hunde auf Waldstrassen unter direkter Aufsicht ohne Leine geführt werden.
§ 21 Abs. 2
Für Jagd- und Polizeihunde beim Einsatz und bei der Ausbildung gelten diese Einschränkungen nicht.