Hundetaxen
Hundetaxen
Für jeden mehr als drei Monate alten Hund hat die Halterin oder der Halter eine Hundetaxe von CHF 120 zu entrichten. Diese wird jährlich jeweils im Mai per Rechnung durch die Einwohnerdienste verschickt.
Für Hunde, welche gemäss § 22 der Verordnung zum Hundegesetz (HuV) von der taxpflicht befreit sind, müssen die entsprechen Nachweise jährlich bei den Einwohnerdiensten eingereicht werden.
