Hundetaxen
Hundetaxen
Für alle Hunde ab dem dritten Lebensmonat ist eine Hundetaxe von CHF 120.00 zu entrichten. Hunde aus eigener Zucht werden ab dem sechsten Lebensmonat taxpflichtig.
Die Rechnungen für die Hundetaxe werden Ende März verschickt. Für Hunde, welche von der Hundetaxe befreit sind (z.B. Blindenhunde, Behindertenhunde, usw.) müssen die entsprechenden Unterlagen jährlich eingereicht werden.
AMICUS - die moderne Datenbank zur Registrierung von Hunden in der Schweiz.
Seit dem 1. Januar 2016 ersetzt die neue Hundedatenbank mit dem Namen AMICUS die ANIS-Datenbank.
Meldepflicht für Hunde in der Gemeinde Oftringen
Zur Verbesserung der Datenqualität sind neu die Gemeinden zuständig für die Erfassung und Verwaltung von Tierhalterdaten.
Sind Sie Ersthundehalter? Dann müssen Sie sich bei der Gemeindekanzlei als Hundehalter im AMICUS registrieren lassen (Sie können dazu das untenstehende Formular benutzen). Ihre Benutzerdaten und Ihr Passwort werden Ihnen daraufhin per Post zugestellt. Die Registrierung des Hundes in der AMICUS-Datenbank wird durch Ihren Tierarzt vollzogen.
Mutationen zum Vierbeiner müssen innert 10 Tagen der Gemeindekanzlei (Tel. 062 789 82 00 / E-Mail senden) und der AMICUS (Tel. 0848 777 100, E-Mail senden oder mit Login unter www.amicus.ch) gemeldet werden.
Seit 1. Januar 2017 gibt es keine schweizweit obligatorischen Hundekurse mehr. Siehe auch: